Polizeilichen Rat nicht befolgt  – finanzieller Schaden

Am 21.12.2016 bat ein 57-jähriger aus dem Gemeindebereich Dorfen telefonisch um Rat, da ihm mitgeteilt worden war, dass er knapp 50.000 EUR gewonnen habe,  für den Transport zur Überbringung des Geldes  jedoch 900,– EUR bezahlen müsse. Trotz mehrfacher Gespräche mit der Polizei, in denen immer dringend von einer Bezahlung jeglicher Art abgeraten wurde, kaufte der Anrufer Gutscheinkarten im Wert von 900,– EUR. und übermittelte die Codes dem anonymen Anrufer.

Jetzt teilte der unbekannte Anrufer mit, dass  es sich um ein Versehen handelte und er knapp 100.000,– EUR gewonnen habe und der „Gewinner“ nochmals weitere 5000,– EUR bezahlen soll. Dies kam dem 57-jährigen dann suspekt vor und er kontaktierte erneut die PI Dorfen. Da die Codes bereits übermittelt waren – jedoch kein Geldtransporter eintraf – beträgt der Schaden 900,– EUR.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei seriösen Gewinnen keine Übermittlungskosten anfallen. (pm/kh)

polizei2

telefon-mit-geldschein500-euro

Von Hamal

Schreibe einen Kommentar

Consent Management Platform von Real Cookie Banner