Beispiel einer TSE von der Firma SwissbitBeispiel einer TSE von der Firma Swissbit

TSE – Technische Sicherungseinrichtung an Kassen ab 1.1.2020 Pflicht

Wer Registrierkassen im Einsatz hat, sollte sich dringend darum kümmern, dass eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) an die Kasse angeschlossen wird. Ab 1.1.2020 ist die TSE in Deutchland Pflicht und man darf keine Kassen mehr ohne dieser Sicherungseinrichtung betreiben. In der Regel bekommt man von seinem Kassenlieferanten diese TSE, aber es gibt auch Kassen, an denen dieses Zusatzgerät nicht angeschlossen werden kann. Dann muss man sich um eine neue Kasse kümmern und zum 1.1.2020 einsetzen, außer man hat die Kasse vor kurzem erworben, dann gibt es noch eine Übergangsfrist bis 1.1.2022. Alle älteren Kassen müssen ausgetauscht werden.

Beispiel einer TSE von der Firma Swissbit
Beispiel einer TSE von der Firma Swissbit

Kassen beim Finanzamt anmelden

Eine weitere Besonderheit ist, dass ab dem 1.1.2020 die verwendete Registrierkasse beim Finanzamt angemeldet werden muss. Innerhalb von 4 Wochen ab dem 1.1.2020 muss dies durchgeführt worden sein. Dies betrifft auch danach jede neue gekaufte Kasse, dass diese mit Modellnummer beim Finanzamt angemeldet werden muss. Fällt eine Kasse aus und kann nicht mehr repariert werden, so ist dies auch innerhalb von 4 Wochen dem Finanzamt zu melden. Die hoffentlich gesicherten Fiskal-Daten im Fiskal-Speicher (Speicherstick) müssen zusammen mit der Kasse 10 Jahre aufbewahrt bleiben.

Bonpflicht an allen Kassen

Ein besonders umweltschädliche Besonderheit beim Kassieren kommt ebenfalls ab dem 1.1.2020. Künftig muss für alle Kassiervorgänge ein Bon ausgedruckt oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde muss diesen im Gegensatz zu Italien zwar nicht mitnehmen, aber es werden damit unendliche viele zusätzliche Papier-Bons produziert. Da die Kassenrollen chemisch beschichtet sind, dürfen die auch nicht ins Altpapier und belasten unnötigerweise die Umwelt.

Alleine bei allen Bäckern in Deutschland werden damit 5 Mrd. Bons zusätzlich umweltbelastend für den Müll produziert. Wer sich eine solche Regelung in Berlin ausgedacht hat, gehört eigentlich bestraft. Hintergrund ist, dass man damit verhindern möchte, dass Artikel verkauft werden, ohne, dass eine Bon erzeugt wird, da in der Vergangenheit Milliardenschäden durch Unterschlagungen der Mitarbeiter oder Inhaber entstanden sein soll.(kh)

Kasse Bäckerei Quelle: Vectron
Kasse Bäckerei Quelle: Vectron

In Punkto TSE können auch Bondrucker nachgerüstet werden. Hier noch eine Info vom Marktführer für Bondrucker, die Firma Epson. Wichtig ist aber dazu, dass die Kasse auf jeden Fall einen Bon zwingend produzieren muss, damit ein kassieren ohne Bon nicht möglich ist:

Von Hamal

Schreibe einen Kommentar

Consent Management Platform von Real Cookie Banner