Ab sofort gilt in ganz Bayern eine Aufstallungspflicht für Geflügel wegen der Geflügelpest.
Da bei Wildvögeln an mehreren Standorten in Bayern die Geflügelpest gefunden wurden, gilt ab sofort eine Stallpflicht für alle Geflügel in Bayern. Biser wurde nur an den Fundstellen positiver Wildvögel okal begrenzte Aufstallungsgebote entlang der betroffen Gewässer erlassen. Die aktuellen Befunde lassen nun aber befürchten, dass es sich in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen handelt. Aus diesem Grund wird folgende Maßnahme erforderlich:
Aufstallungsanordnung: Die Aufstallung von Geflügel für ganz Bayern wird angeordnet. Das Landratsamt Erding meldet, dass die Betriebe im Landkreis Erding gebeten werden, die Anordnung unverzüglich umzusetzen. (kh)













