Neue Öffnungsregeln ab morgen, viele Testpflichts entfallen

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 33,3 (Freitag: 42,7). Die Zahl der Genesenen steigt um 23 von 6.660 auf 6.683. Damit gelten derzeit 147 Personen als infiziert (Freitag: 163). In Quarantäne befinden sich aktuell 207 Personen.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding hat an 5 Tagen in Folge die 50 unterschritten; hierzu wurde heute in zwei Sonder-Amtsblättern eine entsprechende Bekanntmachung und Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Daher gelten ab 25.05.2021 folgende Regelungen im Landkreis Erding:

Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nicht mehr untersagt.
Somit entfällt auch die Testpflicht für die Kunden, die vorherige Terminbuchung sowie die Beschränkung auf einen Kunden je 40 m² der Verkaufsfläche (künftig ein Kunde je 10 m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

Schulen und Kindertageseinrichtungen
Es findet voller Präsenzunterricht (sofern der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien unter 50 liegt) bzw. voller Regelbetrieb statt. Es gilt weiterhin Maskenpflicht (OP-Maske ausreichend) und Testpflicht für alle Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht.
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Botanische und Zoologische Gärten. Keine Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung mehr nötig.

Außengastronomie
Entfall der Terminbuchung und Testpflicht für die Gäste.
Im Übrigen ist das „Rahmenkonzept Gastronomie“ vollständig zu beachten.
Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und kulturelle Veranstaltungen im Freien
Entfall der Testpflicht für die Besucher.

Touristische Angebote (Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, der touristischen Bahnverkehre, der touristischen Reisebusverkehre, die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien, Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen)
Entfall der Testpflicht für die Besucher/Gäste

Freibäder
Entfall der Testpflicht für die Besucher

Sport
Entfall der Testpflicht für kontaktfreien Sport und Kontaktsport sowohl indoor als auch outdoor. Indoor ist weiterhin lediglich kontaktfreier Sport erlaubt.
Die allgemeine Kontaktbeschränkung ist gemäß dem neu veröffentlichten „Rahmenkonzept Sport“ (abrufbar unter dem Link https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-359/) im Zusammenhang mit Sport aufgehoben worden. Unter freiem Himmel ist die Sportausübung somit in Gruppen von bis zu 25 Personen zulässig. Im Innenbereich ergibt sich die maximale Teilnehmerzahl aus der verfügbaren Fläche. Hier ist zu gewährleisten, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen anwesenden Personen jederzeit eingehalten werden kann.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt, dass bezogen auf die Fläche des Raums, in dem der Sport ausgeübt wird, mit je einer Person pro ca. 20 m² kalkuliert wird.

Die jeweils zu beachten Rahmenkonzepte können unter dem Link https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ sowie der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/cor…/haeufig-gestellte-fragen/) abgerufen werden.
(pm/kh)

Von Hamal

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