Landkreis Erding, 23. Februar 2017 – Seit Mitte November 2016 muss sämtliches Geflügel in Bayern aufgestallt sein. Die Verpflichtung aller Geflügelhalter zur Aufstallung ihres Geflügels ist im Landkreis Erding am 21. November 2016 rechtlich per Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden. Darauf weist das Landratsamt Erding in einer Pressemitteilung hin. Hintergrund für diese tierseuchenrechtliche Maßnahme ist, dass mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine Einschleppung des in der Wildvogelpopulation grassierenden Vogelgrippe-Virus (Subtyp H5N8) in unsere Nutzgeflügelbestände verhindert wird.

Im Falle des Nachweises des H5N8-Erregers in einem Geflügelbestand wäre der betroffene Bestand zu töten. Weiterhin würden vom zuständigen Veterinäramt um den Ort des Seuchenausbruches sog. Restriktionszonen, wie ein Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometer Radius eingerichtet, in welchen es zu gravierenden Einschränkungen käme, was den Verkehr mit Geflügel und Geflügelprodukten wie Eier, Fleisch u.a. betrifft.

Das Landratsamt Erding weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufstallungspflicht bis auf Weiteres ohne Änderungen aufrecht erhalten bleibt und jeder Verstoß gegen die Aufstallungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern geahndet wird. (pm/hd)

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