Isen, 19. Januar 2021 – Einen dicken Brocken hatten die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung am 12. Januar zu bewältigen. Auf der Tagesordnung standen der Haushaltsplan 2021 und der Finanzplan bis 2024.

Da beim ersten Entwurf des Haushaltes die Mindestzuführung nicht erreicht wurde, wurden bei der nun vorgelegten Fassung weitere Einsparungen geplant und die Ansätze bei den Einnahmen in einem realistischen Rahmen erhöht.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Kürzung der Personalkosten um 2 Prozent, da bei den Personalkosten ursprünglich eine Erhöhung um 3 Prozent eingerechnet wurde, die tatsächliche Lohnerhöhung jedoch nur 1,4 Prozent beträgt und diese erst im April 2021 zum Tragen kommt, die Erhöhung im Finanzplan wurde von 3 Prozent auf 1,5 Prozent gekürzt.
  • Kürzung der Personalnebenkosten um 0,5 Prozent in den Jahren 2021 und 2022
  • Kürzung der Kosten Gruppierung 5 und 6 um 2 Prozent in den Jahren 2021 und 2022, außer bei den Freiwilligen Feuerwehren, im Bereich Abwasser, Wasser und Friedhof, da diese Bereiche budgetiert, bzw. kalkuliert sind
  • Höhere Kürzung einzelner Haushaltsansätze soweit möglich, insbesondere beim Straßenunterhalt, beim Unterhalt Schule, beim Unterhalt der Gebäude Mühlbachstraße 4, Am Gries 1 und Hauptstr. 16 in Burgrain
  • Beibehaltung der Budgethöhe bei der FFW Isen (68.000 Euro jährlich)
  • Aufteilung der Kosten für die Bauleitplanung auf 2021 und 2022 nach Verfahrensfort-schritt
  • Neukalkulation der Friedhofsgebühren und entsprechende Anpassung des Ansatzes für die Benutzungsgebühren
  • Streichung beim Erwerb der beweglichen Sachen bei der Feuerwehr auf die aus Sicht der Verwaltung dringendste Priorität
  • Die Einnahmen bei der Einkommenssteuer wurden auf 4.000.000 Euro festgesetzt (entsprechend der voraussichtlichen Steuerschätzung)
  • Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer wurden auf 2.500.000 Euro festgesetzt

Der Verwaltungshaushalt konnte somit ausgeglichen und eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 742.612 Euro erreicht werden, der die Mindestzuführung von 738.810 Euro in Höhe der ordentlichen Tilgung (Tilgung abzgl. Tilgung für kurzfristigen Kredit 817.000 Euro) erreicht.

Für die Finanzierung der Investitionen ist im Haushalt eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.738.000 Euro veranschlagt worden, darin enthalten war eine Umschuldung in Höhe von 340.000 Euro (Grundstücke Ranischberg). Zwischenzeitlich wurde der geplante Kreisumlagesatz mit einer Höhe von 50,5 Prozent bekanntgegeben. Dies würde im Jahr 2021 für den Markt Isen eine Kreisumlage in Höhe von 3.235.795 Euro bedeuten. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Haushaltsplan mit seinen Anlagen intensiv beraten und dem Marktgemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses bzw. im Nachgang wurden folgende Änderungen aufgrund der Beratungen im Finanzausschuss eingearbeitet:

  • Einkommenssteuer: Der Ansatz wurde von 4.000.000 Euro auf 3.800.000 Euro herabgesetzt, um Corona bedingte Einnahmeausfälle abzufedern.
  • Schlüsselzuweisung: Hier wurde der Ansatz von 800.000 Euro auf 1.030.144 Euro erhöht, entsprechend des zwischenzeitlich eingegangenen Zuweisungsbescheides.
  • Grunderwerbsteueranteil: Hier wurde der Ansatz von 160.000 Euro auf 120.000 Euro herabgesetzt, um Corona bedingte Einnahmeausfälle abzufedern.
  • Kreisumlage: Hier wurde der Ansatz von 3.248.610 Euro auf 3.235.795 Euro entsprechend der voraussichtlichen Kreisumlage angepasst.
  • Zuführung zum Verwaltungshaushalt: Hier wurden die Ansätze für die Jahre 2021 bis 2024 angepasst. Im Jahr 2021 wurde der Ansatz von 742.612 Euro auf 745.571 Euro erhöht, im Jahr 2022 von 902.543 Euro auf 905.533 Euro, im Jahr 2023 von 977.955 Euro und im Jahr 2024 von 920.934 Euro auf 925.224 Euro erhöht.
  • Investitionszuweisungen FFW Mittbach: Hier wurde der Ansatz im Finanzplanjahr 2023 von 283.000 Euro auf 278.000 Euro entsprechend der tatsächlichen Förde-rungen angepasst.
  • Hochbaumaßnahmen Mittelschule Isen: Hier wurde eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 in Höhe von 2.390.080 Euro eingefügt, um die Vergabe entsprechend über die Jahre zu ermöglichen.
  • Heimatmuseum: Hier wurde der Ansatz von 1.500 Euro auf 0 gesetzt, da im Heimatmuseum kein Breitband verlegt wird.
  • Straßenbau Aich-Dorn: Hier wurde der Ansatz von 0 auf 25.000 Euro erhöht, da hier im Frühjahr noch die Asphaltierung erfolgt und aus dem Jahr 2020 nicht genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  • Hochbaumaßnahmen Friedhof Isen: Hier wurde der Ansatz von 268.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert, da die Dachsanierung der Aussegnungshalle des Friedhofes Isen auf die Finanzplanjahr 2025/2026 verschoben wurde. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Kreditaufnahme und auf die Friedhofsgebühren, die entsprechend sinken.
  • Zuführung vom Verwaltungshaushalt: Hier wurden die Ansätze entsprechend der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt angepasst, s.o.
  • Einnahmen aus Krediten, Friedhof: Der Ansatz für die Kreditermächtigung wurde von 268.000 Euro auf 30.000 Euro verringert.
  • Zuführung an Rücklagen, Bausparvertrag: Der Ansatz in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurde entsprechend der möglichen Höchsteinsparung auf 56.340 Euro festgesetzt.

Die Mindestzuführung kann somit weiterhin erreicht werden. Im Haushaltsjahr 2021 ist somit eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.500.000 Euro geplant (darin sind 340.000 Euro Umschuldung enthalten), eine Rücklagenentnahme ist nicht geplant. Im Haushaltsjahr 2021 ist hingegen eine Rücklagenzuführung in Höhe von 94.640 Euro geplant.

Der Vorbericht und die Anlagen wurden entsprechend der Änderungen angepasst.

Weitergehende Erläuterungen sind im Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 enthalten.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis:                      21  : 0 

 

Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2021

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erding hat den Haushalt des Marktes Isen für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 mit folgenden Auflagen genehmigt:

  1. Der Marktgemeinderat Isen hat bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen im Vorfeld und auch während des laufenden Baufortschritts konsequent die Kosten zu überwachen und auf Einsparungsmöglichkeiten zu achten.
  2. Dem Marktgemeinderat Isen ist bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen regelmäßig (mindestens halbjährlich) über den Stand der Kosten (Kostenübersichten Plan-Ist) zu berichten.
  3. Dem Landratsamt Erding sind die Kostenübersichten und auch die beratenen und beschlossenen Einsparungen regelmäßig (zumindest halbjährlich) durch den Markt Isen vorzulegen.
  4. Einnahmen aus Zuweisungen und Grundstücksverkäufen sind zur Tilgung von Krediten zu verwenden. Bei der Ausgestaltung der Kreditverträge ist hierauf zu achten.
  5. Der Markt Isen hat jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung einen Plan (tabellarische Übersicht) mit Maßnahmen der Haushaltssicherung zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei hat sich der Markt Isen an den Anforderungen (10-Punkte-Katalog) und Übersichten an ein Haushaltskonsolidierungskonzept in Rahmen der Bedarfszuweisungen zu orientieren.
  6. Der erarbeitete und beschlossene Plan mit Maßnahmen der Haushaltssicherung ist dem Landratsamt Erding jährlich vorzulegen.

Aufgrund dieser Auflagen hat die Finanzverwaltung im Jahr 2020 erstmalig ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Dieses wurde zum Haushaltsplan 2021 fortgeschrieben. Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes soll sein, dass der Schuldenstand beschränkt wird und ab dem Jahr 2027 keine Nettoneuverschuldung erfolgt, damit der Verwaltungshaushalt langfristig entlastet wird und die Handlungsfähigkeit des Marktes Isen langfristig gewährleistet ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Konzept müssen jeweils im angegebenen Zeitrahmen von der Finanzverwaltung geprüft werden und vom Marktgemeinderat beschlossen werden. Da im Jahr 2012 bereits umfassende Maßnahmen zur Haushaltssanierung ergriffen wurden, insbesondere der Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer und der erstmaligen Kalkulation der Friedhofsgebühren, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Ausnahme der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule eher von geringerer finanzieller Bedeutung.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2021 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:                      21 : 0

 

Genehmigung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024

Die Finanzplanung in den Jahren 2020 bis 2024 wird stark durch die Generalsanierung und Er-weiterung der Grund- und Mittelschule Isen geprägt. Der Schuldenstand steigt entsprechend in den Finanzplanjahren stark an. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen. Nach der Refinanzierung aller kurzfristigen Kredite nach Eingang der Förderungen auch in den Bereichen der Grundstücke beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2026 voraussichtlich 15.400.000 Euro.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Finanzplan des Marktes Isen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:                      21 : 0 

 

Genehmigung des Investitionsprogrammes für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024

Beim Investitionsprogramm handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung von investiven Maßnahmen im Bereich Baumaßnahmen, Erwerb von Grundstücken und Erwerb von beweglichen Sachen im Planungszeitraum 2020 bis 2024.

Die größten Investitionen in den Jahren bis 2024 sind das Feuerwehrhaus der FFW Mittbach, der Kauf des LF der FFW Mittbach, die Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen mit insgesamt 28.000.000 Euro, die Erschließungen der Baugebiete Mittbach Süd und der Baugebiete südliche Haager Straße, sowie der Neubau des Bauhofes und der Straßenbau an der ED 20.

Der Beschluss im Wortlaut:

Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:                      21 : 0 

 

Genehmigung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2021

Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Neueinstellung Finanzverwaltung
  • Neueinstellung EDV
  • Neueinstellung Einwohnermeldeamt
  • Höhergruppierungen

 

Die drei genannten Neueinstellungen wurden bereits 2020 getätigt.

 

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:                      21 : 0

 

Genehmigung des Budgetplanes für das Haushaltsjahr 2021

Seit 2013 wurde für die Freiwilligen Feuerwehren im Verwaltungshaushalt die Budgetierung ein-geführt. Hierfür wurden Budgetierungsrichtlinien festgesetzt, die den Umfang der Bewirtschaftung der Mittel regeln. Ziel der Budgetierung soll sein, eine selbstständige, fach- und sachgerechte Bewirtschaftung der Mittel durch die jeweiligen Kommandanten zu erreichen und die Ausgabemittel zielgerecht zu verwenden. Daneben soll eine effizientere und wirtschaftlichere Verwendung der Mittel erreicht werden.

Als Anlage zum Haushaltsplan 2021 wird daher ein Budgetplan aufgestellt. Das Budget wird darin auf die jeweiligen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes aufgeteilt. Die Personalkosten, die Kosten für den Unterhalt der Gebäude sowie die Zuschüsse an die Feuerwehren sind von der Budgetierung ausgenommen.

Das Gesamtbudget der Feuerwehren des Marktes Isen beträgt 136.030 Euro (136.500 Euro im Jahr 2020).

Das Budget der FFW Isen wurde in Höhe von 68.000 Euro belassen. Die FFW Isen hat insgesamt ein Budget in Höhe von 73.265 Euro beantragt. Eine Erhöhung in diesem Umfang wurde nicht gewährt, da Einsparungen im Verwaltungshaushalt zwingend notwendig sind und das Budget der Freiwilligen Feuerwehr Isen bereits im Jahr 2018 von 47.000 Euro auf 64.000 Euro (Anmietung Halle) und im Jahr 2019 von 64.000 Euro auf 68.000 Euro erhöht wurde.

Das Budget der FFW Westach wurde, wie beantragt, im Jahr 2021 auf 21.200 Euro festgesetzt. Die FFW Westach muss die Feuerwehrhelme weiterhin austauschen, da diese aufgrund von Sicherheitsvorschriften nicht mehr verwendet werden dürfen.

Das Budget der FFW Mittbach wurde, wie beantragt, im Jahr 2021 auf 24.330 Euro festgesetzt. Die FFW Mittbach muss letztmalig Feuerwehrhelme austauschen, da diese aufgrund von Sicherheitsvorschriften nicht mehr verwendet werden dürfen. Zudem muss Einsatzkleidung ausgetauscht werden, da diese die Straßenzulassung verliert und nicht mehr verwendet werden darf.

Das Budget der FFW Schnaupping wurde, wie beantragt, im Jahr 2021 auf 18.000 Euro festgesetzt. Die FFW Schnaupping muss Feuerwehrhelme und Einsatzkleidung austauschen, da diese aufgrund von Sicherheitsvorschriften und dem Verlust der Straßenzulassung nicht mehr verwendet werden darf.

Das Budget für den First Responder wurde auf 4.500 Euro festgesetzt.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Budgetplan des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:                      21 : 0

 

Erlass der Haushaltssatzung des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2021

 

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt:

 

Haushaltssatzung des Marktes Isen Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Isen folgende Haushaltssatzung:

  • 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Haushaltes des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit            13.780.518 Euro

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     10.078.790 Euro

ab.

  • 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird auf 5.160.000 Euro festgesetzt.
  • 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Haushalts des Marktes Isen wird auf 6.892.000 Euro festgesetzt.
  • 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    (A)       400 v.H.
  2. b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
  3. Gewerbesteuer 360 v.H.
  • 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Isen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
  • 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:                      21  : 0 

(pm/hd)

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