Isen, 9. März 2023 – Den Haushaltsplan für 2023, den Finanzplan und das Investitionsprogramm von 2022 bis 2026 sowie den Stellen- und Budgetplan für das laufende Jahr hatte der Isener Gemeinderat bei seiner Sitzung vom 28. Februar auf der Tagesordnung stehen.

Alle dazugehörigen Dokumente und die Niederschrift werden oder wurden bereits in das Bürgerinformationsportal eingestellt und sind für jeden Bürger und jede Bürgerin einsehbar. Wer detaillierte Informationen sucht, kann hier die Dokumente auch bequem downloaden. Hier ist das Portal zu finden:

https://buergerinfo.markt-isen.de/info.php

Beratung zum Haushaltsjahr 2023

Der nun vorgelegte Haushalt wurde mit folgenden Prämissen aufgestellt:

Vor dem Finanzausschuss wurden von Seiten der Verwaltung unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Kürzung der Personalkosten um 5 Prozent,
  • Kürzung der Personalnebenkosten um 5 Prozent,
  • Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2023 wurden auf 2.200.000 Euro festgesetzt,

• Im Vermögenshaushalt sind einzelne Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt, beziehungsweise in spätere Jahre verschoben worden, z.B. Erschließung südliche Haager Straße, Dienstbarkeit Steinlandstr. III, Wasserläufe.

Alle Ansätze wurden auf ihre Notwendigkeit überprüft. Um den Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen, wurde eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen eingeplant, jedoch gleichzeitig eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt eingeplant.

Für die Finanzierung der Investitionen ist im Haushalt eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.800.000 Euro veranschlagt worden.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 den Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der ungekürzten Fassung intensiv beraten und dem Marktgemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Schuldendienst des Marktes Isen und ein Teil der laufenden Ausgaben des Marktes Isen im Jahr 2023 sowie in den folgenden Jahren 2024 bis 2026 kann nicht aus den laufenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Diese Kosten können nur durch die eingeplanten Verkäufe im Vermögenshaushalt und durch eine langfristige Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt gedeckt werden.

Der Markt Isen hat derzeit eine Rücklage in Höhe von etwa 2,68 Millionen Euro (Stand 31.12.2022). Mit den Rücklagenentnahmen im Jahr 2025 und 2026 in Höhe von insgesamt zirka 2,27 Millionen Euro ist trotz einer Rücklagenzuführung in den Jahren 2023 und 2024 die Rücklage nach dem Jahr 2026 weitgehend aufgebraucht.

Die Finanzlage des Marktes Isen muss daher unter den derzeit vorliegenden Voraussetzungen als sehr angespannt betrachtet werden.

Der Markt Isen hat mit Stand vom 31.12.2022 einen Schuldenstand von 11,15 Millionen Euro. In den Jahren 2023 bis 2026 nimmt der Markt Isen voraussichtlich Kredite in Höhe von 22,09 Millionen Euro auf und tilgt Kredite in Höhe von 7.80 Millionen Euro. Der Markt Isen hat daher zum Ende des Jahres 2026 voraussichtlich einen Schuldenstand von 25,44 Millionen Euro. Geschuldet ist dies vor allem der Sanierung und Erweiterung der Schule.

Weitergehende Erläuterungen sind im Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 enthalten.

Der Beschluss im Wortlaut:

„Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2023 zu.“

Abstimmungsergebnis: 19 : 0.

Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2023

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erding hat den Haushalt des Marktes Isen für die Jahre 2019 bis 2022 mit folgenden Auflagen genehmigt:

1. Der Marktgemeinderat Isen hat bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen im Vorfeld und auch während des laufenden Baufortschritts konsequent die Kosten zu überwachen und auf Einsparungsmöglichkeiten zu achten.

2. Dem Marktgemeinderat Isen ist bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen regelmäßig (mindestens halbjährlich) über den Stand der Kosten (Kostenübersichten Plan-Ist) zu berichten.

3. Dem Landratsamt Erding sind die Kostenübersichten und auch die beratenen und beschlossenen Einsparungen regelmäßig (zumindest halbjährlich) durch den Markt Isen vorzulegen.

4. Einnahmen aus Zuweisungen und Grundstücksverkäufen sind zur Tilgung von Krediten zu verwenden. Bei der Ausgestaltung der Kreditverträge ist hierauf zu achten.

5. Der Markt Isen hat jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung einen Plan (tabellarische Übersicht) mit Maßnahmen der Haushaltssicherung zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei hat sich der Markt Isen an den Anforderungen (10-Punkte-Katalog) und Übersichten an ein Haushaltskonsolidierungskonzept in Rahmen der Bedarfszuweisungen zu orientieren.

6. Der erarbeitete und beschlossene Plan mit Maßnahmen der Haushaltssicherung ist dem Landratsamt Erding jährlich vorzulegen.

Aufgrund dieser Auflagen hat die Finanzverwaltung im Jahr 2020 erstmalig ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Dieses wurde zum Haushaltsplan 2021, 2022 und zum Haushaltsplan 2023 fortgeschrieben.

Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes soll sein, dass der Schuldenstand beschränkt wird und ab dem Jahr 2028 keine Nettoneuverschuldung erfolgt, damit der Verwaltungshaushalt langfristig entlastet wird und die Handlungsfähigkeit des Marktes Isen langfristig gewährleistet ist.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Konzept müssen jeweils im angegebenen Zeitrahmen von der Finanzverwaltung geprüft werden und vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Da im Jahr 2012 bereits umfassende Maßnahmen zur Haushaltssanierung ergriffen wurden, insbesondere der Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer und der erstmaligen Kalkulation der Friedhofsgebühren, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Ausnahme der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule eher von geringerer finanzieller Bedeutung.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2023 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: 18 : 1

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026

Der Finanzplan soll eine umfassende Übersicht über die finanzielle Entwicklung des Marktes Isen über einen mehrjährigen Zeitraum geben und die dauerhafte Ordnung der Finanzen des Marktes Isen sicherstellen. Die Finanzplanung erstreckt sich jeweils auf fünf Jahre (2022 bis 2026) und wird aufgrund der Erfahrungswerte aus Vorjahren fortgeschrieben. Im Finanzplan des Marktes Isen werden die Einnahmen und Ausgaben nach Ausgabearten dargestellt.

Die Finanzplanung in den Jahren 2022 bis 2026 wird stark durch die Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen geprägt. Der Schuldenstand steigt entsprechend in den Finanzplanjahren stark an. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahr 2027 abgeschlossen. Nach der Refinanzierung aller kurzfristigen Kredite nach Eingang der Förderungen auch in den Bereichen der Grundstücke beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2026 voraussichtlich 25.442.097 Euro. Im Jahr 2027 werden jedoch noch kurzfristige Kredite im Bereich der Schule getilgt, da die letzten Förderungen erst 2027 erwartet werden.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Finanzplan des Marktes Isen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026

Beim Investitionsprogramm handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung von investiven Maßnahmen im Bereich Baumaßnahmen, Erwerb von Grundstücken und Erwerb von beweglichen Sachen im Planungszeitraum 2022 bis 2026.

Die größten Investitionen in den Jahren bis 2026 sind das Feuerwehrhaus der FFW Mittbach, der Kauf des LF der FFW Mittbach, die Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen, die Erschließungen der Baugebiete südliche Haager Straße, der Kanalbau in der Steinlandstraße und die Fremdwassersanierung, der Breitbandausbau, die Sanierung des St.-Zeno-Platzes 3 und der Neubau des Bauhofes.

Der Beschluss im Wortlaut:

Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Höhergruppierungen

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

Budgetplan für das Haushaltsjahr 2023

Seit 2013 wurde für die Freiwilligen Feuerwehren im Verwaltungshaushalt die Budgetierung eingeführt.

Hierfür wurden Budgetierungsrichtlinien festgesetzt, die den Umfang der Bewirtschaftung der Mittel regeln. Ziel der Budgetierung soll sein, eine selbstständige, fach- und sachgerechte Bewirtschaftung der Mittel durch die jeweiligen Kommandanten zu erreichen und die Ausgabemittel zielgerecht zu verwenden. Daneben soll eine effizientere und wirtschaftlichere Verwendung der Mittel erreicht werden.

Als Anlage zum Haushaltsplan 2023 wird daher ein Budgetplan aufgestellt. Das Budget wird darin auf die jeweiligen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes aufgeteilt. Die Personalkosten, die Kosten für den Unterhalt der Gebäude sowie die Zuschüsse an die Feuerwehren sind von der Budgetierung ausgenommen.

Das Gesamtbudget der Feuerwehren des Marktes Isen beträgt 184.600 Euro (114.500 Euro im Jahr 2022).

Das Budget der FFW Isen wurde einmalig auf 114.000 Euro erhöht, da die Wartung für die Drehleiter ansteht. Zudem sind die Stromkosten, die Kosten für die Hallenmiete, die Heizungskosten und die Wartungskosten für das Feuerwehrhaus gestiegen. Die FFW Isen hat insgesamt ein Budget in Höhe von 120.555 Euro beantragt. Eine Erhöhung in diesem Umfang wurde nicht gewährt, da Einsparungen im Verwaltungshaushalt zwingend notwendig sind und das Budget der Freiwilligen Feuerwehr Isen bereits im Jahr 2018 von 47.000 Euro auf 64.000 Euro (Anmietung Halle) und im Jahr 2019 von 64.000 Euro auf 68.000 Euro erhöht wurde.

Das Budget der FFW Westach wurde im Jahr 2023 auf 21.100 Euro festgesetzt. Das Budget wurde erhöht, da für das LF ein erhöhter Unterhalt vorgesehen ist.

Das Budget der FFW Mittbach wurde im Jahr 2023 auf 21.500 Euro festgesetzt.

Das Budget der FFW Schnaupping wurde im Jahr 2023 einmalig auf 23.500 Euro festgesetzt. Die Feuerwehr Schnaupping muss Einsatzkleidung ersetzen.

Das Budget für den First Responder wurde auf 4.500 Euro festgesetzt.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Budgetplan des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt:

Haushaltssatzung des Marktes Isen Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Isen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Haushaltes des Marktes Isen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.199.104 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.216.807 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Haushalt des Marktes Isen wird auf 8.800.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Haushalts des Marktes Isen wird auf 15.740.400 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.

2. Gewerbesteuer 360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Isen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Einsätze der Feuerwehren des Marktes Isen werden nach der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ abgerechnet. Da es in letzter Zeit immer wieder Probleme mit der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen mit den Versicherungen gab, soll eine neue Satzung erlassen werden. Die Versicherungen kritisieren die Übernahme der berechneten und veröffentlichten Pauschalsätze des Bayerischen Gemeindetages und die Höhe der pauschalen Eigenbeteiligung von 10 Prozent, da dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche.

Mit der Satzung von 14.03.2018 hat der Markt Isen die Strecken- und Ausrückestundenkosten erstmals pauschal berechnet, jedoch die Eigenbeteiligung von 10 Prozent und die Personalkosten der Mustersatzung übernommen. Zukünftig sollen die Pauschalsätze in der Anlage zur Satzung alle vier Jahre neu berechnet werden. Erstmalig wurde der Zeitraum von 2018 bis 2021 rückwirkend betrachtet.

Dabei wurden Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Personalkosten des Pauschalverzeichnisses nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und entsprechende Schlüssel für die Berechnung einer sachgerechten Eigenbeteiligung festgelegt. Die Berechnung der Strecken- und Ausrückestundenkosten je Fahrzeug sowie der Personalkosten kann der Kalkulation der Jahre 2018 bis 2021 entnommen werden.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit der Anlage zur Satzung, dem Pauschalverzeichnis.

Satzung und Anlage über Aufwendungs- und Kostenersatz können demnächst hier abgerufen werden:

https://www.markt-isen.de/rathaus-buerger/satzungen-verordnungen/  #

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

(hd)

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